Rechtssicherheit im Straßenverkehr mit Dohrendorff Rechtsanwälte + Notare in Celle. 4.2 Sterne Bewertung. Schadenabwicklung, Kaufvertragsprobleme, Bußge...

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Ihre Vorteile

  • Kompetente Rechtsvertretung vor verschiedenen Gerichten
  • Über 60 Jahre Erfahrung in der Stadt Celle
  • Individuelle Beratung und Betreuung
  • Effektive Strategieentwicklung für Ihren Fall

Das Verkehrsrecht ist ein wichtiger Teil des Leistungsspektrums unserer Kanzlei Dohrendorff Rechtsanwälte + Notare in Celle.

Es umfasst die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall, Probleme im Zusammenhang mit einem Autokaufvertrag sowie Bußgeld- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch (z.

B.

Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung) und die Abwehr von Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers.

Rechtsanwalt Siemann und Rechtsanwalt Dr.

Holzkämper stehen Ihnen bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall und Problemen beim An- oder Verkauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens zur Verfügung.

Rechtsanwalt Hegers berät Sie bei Bußgeld- und strafrechtlichen Problemen.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie zunächst die Polizei verständigen, insbesondere wenn Personen verletzt wurden oder ein unfallbeteiligtes Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

Suchen Sie nach unbeteiligten Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben, und fertigen Sie Lichtbilder von der Unfallstelle aus mehreren Perspektiven an.

Um später Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, benötigen Sie folgende Daten vom Unfallverursacher: Name, Anschrift und Telefonnummer des Fahrers, Kennzeichen des anderen Fahrzeugs, Name und Kontaktdaten des Fahrzeughalters, der im Fahrzeugschein eingetragen ist, und Name und Versicherungsnummer der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie ein Auto kaufen oder verkaufen, sollten Sie sich über die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie im Klaren sein.

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Verfügung stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware geliefert hat.

Der Verkäufer hat verschuldensunabhängig dafür einstehen, dass die verkaufte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.

Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers und bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile über einen bestimmten Zeitraum.

Unser Team von Fachanwälten bietet Ihnen über 60 Jahre Erfahrung in der Stadt Celle und kompetente Vertretung vor verschiedenen Gerichten.

Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine effektive Strategie für Ihren Fall.

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