Als Opfer von Straftaten haben Sie Rechte. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Opferrechte, von der Nebenklage bis zur Opferentschädigung. P...

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Anwaltskanzlei Christina Walter — Nebenklage

Ihre Vorteile

  • Persönliche Betreuung durch unsere kompetente Anwältin
  • Engagierter Einsatz für Ihre rechtlichen Belange
  • Umfassende Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten
  • Ausgezeichnete Bewertungen auf Google mit 5,0 Sternen

Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen vielfältige Rechte zu.

Die Anwaltskanzlei Christina Walter in Bremen unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Opferrechte und bietet Ihnen eine umfassende juristische Beratung in verschiedenen Fachgebieten.

Wir erklären Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.

Soweit Anklage erhoben wird, können Sie sich mit der Nebenklage anschließen und sich durch eine Rechtsanwältin vertreten lassen.

Wir vertreten Sie als Opfer und sorgen dafür, dass Ihre Opferrechte und Zeugenrechte gewahrt werden.

Soweit Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen, können wir deren Geltendmachung bereits im Strafverfahren im Wege der sogenannten Adhäsion beantragen.

Als Opfer einer Straftat bestehen unter Umständen weitere Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch XIV.

Entsprechende Ansprüche auf Opferentschädigung gegenüber dem Staat als Schuldner bieten beispielsweise auch bei Mittellosigkeit des Täters die Möglichkeit, Opfer von Straftaten finanziell zu entschädigen und die Versorgung zu sichern.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Ansprüchen und Möglichkeiten.

Kontakt

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Telefon

0421-32 83 38

E-Mail

cw@kanzlei-bremen.com

Adresse

Kohlhökerstraße 21, 28203, Bremen

Häufig gestellte Fragen

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