Notarielle Vorsorgemassnahmen
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Der Notfall sollte niemanden unvorbereitet treffen – auch nicht in rechtlicher Hinsicht.
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen und die Fähigkeit zur Selbstentscheidung einschränken.
In solchen Situationen kann ein nächster Verwandter, Ehegatte oder Lebensgefährte nicht automatisch für Sie handeln und entscheiden.
Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen.
Die Notarin der Kanzlei Andrea Martens in Elmshorn bereitet für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor.
So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.
Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung: Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Diese können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.
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