Kanzlei am Torhaus

Familienrecht

Expertise im Familienrecht – Scheidung, Kindes- und Trennungsunterhalt. Individuelle Beratung durch Fachanwalt mit hohem Google Rating (4.9 Sterne). Kos...

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Ihre Vorteile

  • Expertise im Familienrecht durch Fachanwaltschaft
  • Individuelle Beratung und Betreuung
  • Umfassende Palette an Rechtsdienstleistungen
  • Hohes Google Rating (4.9 Sterne)
  • Spezialisierung in Familien- und Strafrecht

Wenn es um Familienrecht geht, ist eine kompetente und einfühlsame Unterstützung von entscheidender Bedeutung.

Unsere Kanzlei in Elmshorn bietet Ihnen diese Unterstützung unter der Leitung eines Fachanwalts für Familien- und Strafrecht.

Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten des Familienrechts, darunter Scheidung, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich sowie Gewaltschutz.

Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Rahmen einer fairen Lösung für alle Beteiligten.

Unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen ermöglichen es uns, auch schwierige Familienkonflikte professionell zu meistern.

Wir legen größten Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten, um sicherzustellen, dass Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen berücksichtigt werden.

Unser Ziel ist es, Sie durch die Herausforderungen des Familienrechts zu führen und Ihnen dabei zu helfen, Lösungen zu finden, die für Sie und Ihre Familie am besten geeignet sind.

Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihr Fall erfolgreich bearbeitet wird und dass Sie über jeden Schritt der Prozess informiert werden.

Wir beraten Sie gerne umfassend zur Scheidung: eine rechtzeitige Beratung kann spätere Überraschungen vermeiden.

Der deutsche Gesetzgeber sieht vor, dass die Ehe nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden kann.

Eine der Parteien des Scheidungsverfahrens muss anwaltlich vertreten werden.

Unter anderem kann die Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. dabei kann die bereits verstrichene Zeit des Getrenntlebens eine Rolle spielen.

Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der Antragsgegner der Scheidung zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, so wird ohne weitere Voraussetzungen unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Wichtig ist zu wissen, dass das Trennungsjahr unter bestimmten Voraussetzungen auch in einer gemeinsamen Wohnung/Haus gelebt werden kann.

Der Auszug eines der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung/Haus wird für das Trennungsjahr nicht zwingend vorausgesetzt.

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass bei Scheidungsverfahren ein Streit über den Zeitpunkt der Trennung geführt wird.

Dieses kann zu Verfahrensverzögerungen oder sogar dem Ablehnen des Scheidungsantrages führen.

Aus diesem Grund besprechen wir bereits in der Erstberatung zum Scheidungsverfahren die Voraussetzungen einer Trennung im Sinne des Familienrechts und der damit zusammenhängenden Beweislast.

Als Fachkanzlei für Familien- und Strafrecht bieten wir eine umfassende Palette an Rechtsdienstleistungen.

Wir legen großen Wert auf eine individuelle Beratung und Unterstützung unserer Mandanten, um sicherzustellen, dass ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen berücksichtigt werden.

Kontakt

Sichern Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns kurzfristig.

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E-Mail

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Adresse

Königstraße 53, 25335, Bokholt-Hanredder

Häufig gestellte Fragen

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