Pflichtverteidigung
Pflichtverteidigung in Strafsachen durch versierten Rechtsanwalt in Berlin-Moabit. 5-Stern-Bewertung. Individuelle Betreuung. Call-to-Action: Rufen Sie ...
Jetzt anfragenIhre Vorteile
- ✓Individuelle Betreuung durch spezialisierten Rechtsanwalt
- ✓Höchste Kompetenz in allen Aspekten der Strafverteidigung
- ✓Rechte und Interessen des Mandanten werden gewahrt
- ✓Angemessene Verteidigung und bestmögliche Ausgangslage
Die Pflichtverteidigung in Strafsachen ist eine wichtige Institution im deutschen Strafrecht, die sicherstellt, dass jedem Beschuldigten ein Anwalt zur Verfügung steht, der seine Rechte vertritt und ihn in allen Belangen des Verfahrens unterstützt.
Als spezialisierter Rechtsanwalt in Strafsachen in Berlin-Moabit biete ich Ihnen eine individuelle Betreuung und höchste Kompetenz in allen Aspekten der Strafverteidigung.
Als Pflichtverteidiger verfüge ich über dieselben Rechte wie ein Wahlverteidiger, und als Ihr Mandant haben Sie dieselben Rechte gegenüber mir wie gegenüber einem Wahlverteidiger.
Das Mandatsverhältnis zu mir als Pflichtverteidiger kann nur durch das Gericht beendet werden und nur bei Vorliegen wichtiger Gründe.
Die Kosten meiner Tätigkeit als Pflichtverteidiger sind Teil der Verfahrenskosten und dürfen nicht von der Zahlung eines Gebührenvorschusses abhängig gemacht werden.
In bestimmten Fallkonstellationen sieht der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Verteidigers als absolut notwendig an.
Dies ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn im konkreten Fall eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, wenn Anklage zum Landgericht oder zum Schöffengericht erhoben wird, oder wenn sich der Beschuldigte in Haft befindet.
Es kommt insoweit allein auf die drohende Rechtsfolge an; auf eine Mittellosigkeit kommt es im Strafverfahren nicht an.
Sollten Sie sich in einer dieser Fallgruppen befinden und noch keinen Verteidiger haben, wird das Gericht Ihnen nach Gewährung rechtlichen Gehörs einen Pflichtverteidiger bestellen.
Sie haben das Recht, sich Ihren Pflichtverteidiger selbst auszuwählen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit und wählen Sie einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt wie mich.
Als Ihr Pflichtverteidiger werde ich für Sie die rechtlichen Möglichkeiten ausloten und alle notwendigen Anträge stellen.
Ich werde Sie in allen Phasen des Verfahrens unterstützen und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Ausgangslage zu erzielen.
In der Revisionsinstanz haben Sie das Recht, einen neuen Pflichtverteidiger beigeordnet zu erhalten.
Nutzen Sie diese gesetzliche Möglichkeit und stellen Sie den Antrag nach § 143 a Abs. 3 StPO bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird.
Ein Antrag könnte so lauten: „Ich beantrage, die Bestellung meines bisherigen Pflichtverteidigers aufzuheben und mir für die Revisionsinstanz folgenden Verteidigers zu bestellen.“.
Die Pflichtverteidigung in Strafsachen ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafrechtssystems und gewährleistet, dass jedem Beschuldigten eine angemessene Verteidigung zusteht.
Als spezialisierter Rechtsanwalt in Strafsachen in Berlin-Moabit biete ich Ihnen eine individuelle Betreuung und höchste Kompetenz in allen Aspekten der Strafverteidigung.
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Häufig gestellte Fragen
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