Expertise im Familienrecht. Scheidung, Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht. Terminanfrage jetzt!

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Rechtsanwaltskanzlei Freund — Familienrecht

Ihre Vorteile

  • Umfassende rechtliche Beratung im Familienrecht
  • Spezialisierung in Scheidungs-, Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt
  • Erfahrener Rechtsanwalt mit ausgezeichneten Kundenbewertungen

Das Familienrecht ist ein ständig sich wandelndes Gebiet mit erheblichen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Freund unterstützt Sie bei allen familiären Belangen – von der Scheidung bis hin zum Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt.

Mitte der 70er Jahre wurde ein modernes Scheidungsrecht eingeführt, das die Gründe für das Scheitern der Ehe nahezu vollständig ausblendet und die Scheidung gestattet, wenn die Eheleute drei Jahre voneinander getrennt leben.

Sind sich die Ehepartner über die Scheidung einig, reicht in der Regel sogar eine Trennungszeit von nur einem Jahr.

In den 90er Jahren folgten Reformen zum Sorge- und Umgangsrecht.

Im Regelfall verbleibt es auch nach der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern.

Neben den leiblichen Eltern haben jetzt auch Großeltern, andere Verwandte und sogar nicht mit dem Kind verwandte frühere Bezugspersonen (z.B. ein ehemaliger Lebensgefährte der Mutter) Anspruch auf Umgang mit dem Kind, sofern es dem Kindeswohl dient.

Außerdem wurden die Rechte ehelicher und nichtehelicher Kinder weitgehend angeglichen.

Erst vor wenigen Jahren folgte dann die große Reform des Unterhaltsrechts.

Hierbei wurde die Rangfolge, nach der die einzelnen unterhaltsberechtigten Personen zu versorgen sind, zugunsten minderjähriger Kinder und Mütter (oder Väter), die minderjährige Kinder betreuen, verändert.

Insgesamt wurde die Eigenverantwortung des geschiedenen Ehepartners, fortan selbst für seinen Unterhalt sorgen zu müssen, wesentlich erhöht.

Die Hoffnung vieler unterhaltsbedürftiger geschiedener Ehegatten, dass die Rechtsprechung das neue Unterhaltsrecht wieder ausweiten werde, hat sich bisher nicht erfüllt.

Die jüngsten Veränderungen schaffen die Reformen zum Familienprozessrecht sowie zur Vaterschaftsanfechtung.

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Häufig gestellte Fragen

Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.