Tierhalterhaftung
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Als Opfer eines Tierangriffs oder einer tierbedingten Verletzung haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Tierhalter.
Unsere Kanzlei Schultze-Zeu, Manthei & Kollegen ist Ihr kompetenter Partner bei der Geltendmachung Ihrer Rechte im Rahmen der Tierhalterhaftung in Berlin.
Wir spezialisieren uns auf die Durchsetzung von Ansprüchen gem. § 833 BGB und vertreten Sie bundesweit.
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Medizinrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht stehen Ihnen zur Verfügung.
Tierhalterhaftung – das müssen Sie wissen:.
Wer ist Tierhalter? Ein Tierhalter ist wer die Bestimmungsgewalt über das Tier hat, die Kosten trägt und den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt.
Auch wenn ein Tier entläuft, bleibt der Tierhalter für Schäden verantwortlich.
Für welche Tiere haftet der Tierhalter? Der Tierhalter haftet für Luxustiere (z.B.
Hunde, Katzen) und Nutztiere (z.B.
Kühe, Schweine), die der Erwerbstätigkeit dienen.
Welche Haftungsregeln gelten? Die Haftung knüpft an ein instinktgemäßes und unberechenbares Verhalten des Tieres an.
Bei Luxustieren gilt eine verschuldensunabhängige Haftung.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu Ihren Ansprüchen im Rahmen der Tierhalterhaftung in Berlin.
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Häufig gestellte Fragen
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