Marke löschen
Lassen Sie eine fremde Marke aus dem Register löschen. Wir unterstützen Sie bei der Einreichung des Löschungsantrags beim DPMA oder EUIPO. 4.3 Sterne Be...
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Unter Umständen kann eine Marke eines anderen Markeninhabers aus dem Register gelöscht werden, wenn sie die Rechte Ihrer eigenen Marke verletzt oder eine Abgrenzungsvereinbarung nicht zustande kommt.
Wir unterstützen Sie bei der Einreichung eines markenrechtlichen Löschungsantrags beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Die Gebühren betragen beim DPMA EUR 100,00 und beim EUIPO EUR 630,00.
Ein Löschungsantrag ist immer dann begründet und führt zur Löschung der Marke, wenn ein sog.
Löschungsgrund vorliegt.
Diese können ein Verzicht durch den Markeninhaber, der Verfall wegen Nichtgebrauchs, das Bestehen absoluter Schutzhindernisse oder die Verletzung älterer Rechte sein.
Wenn der Markeninhaber innerhalb einer Frist von zwei Monaten keinen Widerspruch gegen den Löschungsantrag erhebt, wird die Marke ohne weitere Prüfung gelöscht.
Erhebt der Markeninhaber Widerspruch, muss ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.