Testamentsvollstreckung
Sichern Sie Ihre Wünsche im Erbfall mit einer Testamentsvollstreckung durch die erfahrene Kanzlei Judith Kellner in Mannheim. 4,4 Sterne auf Google. Jet...
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Ihre Vorteile
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Die Testamentsvollstreckung ist eine vertrauensvolle Aufgabe, die der Rechtsanwältin Judith Kellner in ihrer Kanzlei in Mannheim eine wichtige Rolle spielt.
Als Testamentsvollstrecker sorgt sie dafür, dass Ihre Verfügungen nach Ihrem Ableben umgesetzt werden und Ihre Erben bei der Nachlassabwicklung unterstützt werden.
In der Kanzlei Judith Kellner verfügen wir über weitreichende Erfahrungen in der Testamentsvollstreckung und haben unser Wissen durch den Besuch erbrechtlicher Symposien der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) und die Absolvierung des DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgangs mit abschließender Zertifizierung auf dem neuesten Stand gehalten.
Wir empfehlen die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Verfügungen im Erbfall tatsächlich so umgesetzt werden, wie Sie sich das vorgestellt haben.
Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn Ihre Erben zerstritten sind oder noch minderjährig sind und Unterstützung benötigen.
Auch wenn Sie geschäftlich unerfahren sind oder Ihr zu vererbendes Vermögen groß ist, kann eine professionelle Verwaltung durch einen Testamentsvollstrecker von Vorteil sein.
Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers können Sie dafür sorgen, dass Ihre Erben die Erbschaft ohne weitere Komplexitäten antreten und sich auf das Trauern konzentrieren können.
Als Testamentsvollstrecker werden Sie in Ihrem Testament oder einem Erbvertrag ernannt.
Es ist wichtig, vorher mit dem gewünschten Testamentsvollstrecker zu klären, ob dieser bereit ist, das Amt zu übernehmen.
Der Testamentsvollstrecker muss dann die Vollstreckung im Erbfall annehmen, um wirksam zu werden.
Der Aufgabenumfang des Testamentsvollstreckers wird vom Erblasser im Testament bestimmt und umfasst im Allgemeinen die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Abwicklung des Nachlasses.
Der Erblasser kann aber auch eine Dauervollstreckung bestimmen, bei der sich der Testamentsvollstrecker dauerhaft oder für den vom Erblasser bestimmten Zeitraum um die Verwaltung des Erbes kümmert.
Der Testamentsvollstrecker erstellt ein Nachlassverzeichnis, erfüllt alle Vermächtnisse und Auflagen und treibt offene Forderungen ein.
Er muss auch bestehende Verbindlichkeiten ausgleichen und den Erben Auskunft erteilen.
Der Testamentsvollstrecker darf nicht für sich selbst über Nachlassgegenstände verfügen.
Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung, die in der Regel als Prozentsatz des verwalteten Vermögens festgelegt wird.
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